Urheber bringen die verfahrene Urhebervertragsrechtsreform wenigstens in Teilen auf Kurs
Stellungnahme des Verbands Deutscher Drehbuchautoren e. V. (VDD) zum Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung
Die Urhebervertragsrechtsreform sollte die Urheber stärken und das Ungleichgewicht zwischen Verwertern und Urhebern endlich auflösen. Mit der Vorlage des Regierungsentwurfs ging die klare Zielsetzung des Reformprozesses jedoch verloren, die zuvor im Referentenentwurf des BMJV noch deutlich erkennbar war.
Nur mit vereinten Kräften und Unterstützung von Teilen der Politik gelang es den Urheberverbänden, die Reform dem ursprünglichen Ziel einer dringend notwendigen Stärkung der Urheber wenigstens wieder anzunähern.
Wer Urheber stärken möchte, muss konsequenter Weise den Verwertern etwas abverlangen und ihnen Pflichten auferlegen. Der Reformprozess zeigte deutlich, dass Teile der Politik dazu kaum bereit sind – selbst dann nicht, wenn sie bei Regelungen, etwa des Beteiligungsgrundsatzes, auf geltende Rechtsprechung zurückgreifen können. Politischer Stillstand drohte insbesondere im Bereich kollektivrechtlicher Regelungen.
Im aktuellen Gesetz fehlen entsprechend stärkere Anreize für ernsthafte GVR-Verhandlungen genauso wie eine Regelung zur Verbindlichkeit der Schlichtung. Zudem können jetzt in Schlichtungsverfahren weitere Urheberverbände einbezogen werden. Ein gesetzlicher Hebel, der einseitig Urhebern etwas abverlangt, ohne eine vergleichbare Regelung daneben zu stellen, die für Verwerter Gültigkeit hätte. Es ist bezeichnend, dass diese Regelung erst kurz vor Schluss Eingang ins Gesetz gefunden hat - unter Umgehung jeglicher Branchendiskussion.
Das Verbandsklagerecht wurde zwar noch mühsam im Gesetz verankert, aber in einer Schrumpfform, die nur bei abgeschlossener GVR greift. Verwerter können sich somit weiterhin zu leicht GVR-Verhandlungen und Schlichtungsergebnissen entziehen.
Dennoch konnten die Urheber an einigen Stellschrauben des Gesetzes Korrekturen erwirken. Für Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren ist es ein Fortschritt, dass durch den jährlichen Auskunftsanspruch endlich Transparenz über die Werknutzungen durchsetzbar ist – und dies auch gegenüber Dritten in der Lizenzkette, also den auftraggebenden Sendern.
Auch der Anspruch auf Durchsetzung angemessener Vergütungen wird in der Neuformulierung des §32 gestärkt, insoweit bei der Bemessung der Vergütung zukünftig neben der Häufigkeit auch das Ausmaß der Nutzungen berücksichtigt werden muss – dies sind gesetzliche Errungenschaften, die hoffentlich helfen werden, Regelungen zu mehr Transparenz und fairen Verträgen auch auf EU-Ebene abzusichern.
Unter diesem Blickwinkel ist es am Ende durchaus gelungen, in einem verfahrenen politischen Prozess wenigstens Teile der Reform noch auf Kurs zu bringen.
Kontakt:
Verband Deutscher Drehbuchautoren e. V.
Jan Herchenröder
Charlottenstr. 95
10969 Berlin
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