Solidarität mit Anika Decker. DDV Statement zur heutigen Urteilsverkündung im Prozess Anika Decker vs. Warner und Barefoot Films (Til Schweiger)
Berlin, 27.09.2023 Im Prozess unseres Mitglieds Anika Decker gegen Warner Bros. und Til Schweigers Barefoot Films hat das Landgericht Berlin ein für Drehbuchautor*innen durchaus wegweisendes Urteil gesprochen. Als Deutscher Drehbuchverband begrüßen wir es außerordentlich, dass der Richter die Firmen dazu verpflichtet hat, Anika Decker nachträglich an den Erlösen aus der Verwertung der beiden von ihr geschriebenen Kinofilme zu beteiligen und eine Nachvergütung zu gewähren.
Dass Anika Decker allerdings nur auf dem für sie in mehrfacher Hinsicht belastenden Klageweg durchsetzen konnte, angemessen an dem Erfolg beteiligt zu werden, für den sie selbst maßgeblich mitverantwortlich ist, finden wir gleichermaßen aberwitzig wie beschämend. Aberwitzig, weil die rechtliche Situation die Autorin zweier hochprofitabler Kinofilme massiv benachteiligt und zur Bittstellerin degradiert, beschämend, weil es Firmen wie Warner Bros. oder Barefoot Films ganz offensichtlich an Fairness und Anstand zu mangeln scheint.
Für ihren Mut, die Rechte von Drehbuchautor*innen auch gegen finanziell potente und mächtige Widersacher durchsetzen zu wollen, gebührt Anika Decker der große Dank aller im DDV organisierten Kolleginnen und Kollegen.
Dass das Gericht allerdings wesentliche Erlösbeteiligungsansprüche, die Anika Decker zustehen, als verjährt angesehen hat, weil sich unsere Kollegin angeblich zu spät für die Erfolgsgeschichte ihrer Projekte interessiert hat, ist allerdings extrem ärgerlich und für uns als Verband nicht nachvollziehbar: Autor*innen schreiben Geschichten, es zählt nicht zu ihren Aufgaben, sich über die Erfolgsquoten ihrer Werke in unterschiedlichen Verwertungsformen auf dem Laufenden zu halten, wir haben keine Marktbeobachtungspflicht.
Für uns als politische Interessenvertretung der Drehbuchautor*innen in Deutschland ist dieser Prozess zugleich Ansporn und Auftrag, in Zukunft klare Kante zu zeigen: Bei der Durchsetzung unserer Auskunftsansprüche im Sinne einer größtmöglichen Transparenz für Urheber*innen und für maximale Rechtssicherheit durch klar formulierte Gemeinsame Vergütungsregelungen (GVR) – Regelungen, die Drehbuchautor*innen den Weg zum Gericht in Zukunft hoffentlich ersparen werden.
Der DDV Vorstand